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  • Das Reichsarchiv ist als Behörde dem Ministerium für Kultur unterstellt.
  • Die Tätigkeit ist von Reichstag und Regierung durch Gesetze und Vorschriften geregelt.
  • Die Organisation wird vom Reichsarchivar geleitet. Ihm zur Seite stehen eine Leitungsgruppe und ein Beirat.
  • Grundlegend für die Tätigkeit des Reichsarchivs ist das Recht der Öffentlichkeit auf Einsicht in das Schriftgut der staatlichen Verwaltung.
  • Wir verwalten vorwiegend staatliches Archivgut, darüber hinaus auch Schriftgut privater Unternehmen und Organisationen sowie Personennachlässe.
  • Das Reichsarchiv sammelt und sichert Archivgut und bewahrt es für künftige Generationen. In gewissem Umfang wird das Material auch digitalisiert.
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